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Die wichtigsten Entscheidungen 2018 an der Schnittstelle von Insolvenz- und Steuerrecht
1. Einführung
Mangels eines gesetzlich kodifizierten Insolvenzsteuerrechts in Deutschland (vgl. Busch/Winkens/Bücker, Insolvenzrecht und Steuern visuell, 2. Aufl. 2014; Roth, Insolvenz Steuerrecht, 2. Aufl. 2015; Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 12. Aufl. 2019; Schmittmann, StuB 2017 S. 74 f. NWB AAAAG-35004; ders., StuB 2018 S. 71 f. NWB CAAAG-70257) treten immer wieder Grenzfragen auf, die durch die Gerichte zu scheiden sind.
Wesentliche gesetzliche Neuregelung im Jahr 2018 war das sog. JStG 2018 vom (BGBl 2018 I S. 2338 ff.), mit dem endlich die Regelungen zur Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen in Kraft getreten sind (vgl. Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, Rn. 1021 ff.; 1382 ff. und 1681 ff.).
2. Verfahrensrecht
Zur Bestellung des Abschlussprüfers hat der BGH entschieden: Die gesetzliche Anordnung in § 155 Abs. 3 Satz 2 InsO, dass die Wirksamkeit der Bestellung eines Abschlussprüfers für ein vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens endendes Geschäftsjahr durch die nach der Bestellung erfolgte Eröffnung nicht berührt wird, gilt nicht nur für das Geschäftsjahr vor der Eröffnung des Verfahrens, sondern auch für die davor liegenden Geschäftsjahre (so