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Die wichtigsten Entscheidungen im Jahre 2016 an der Schnittstelle von Insolvenz- und Steuerrecht
I. Einführung
Ein gesetzlich kodifiziertes Insolvenzsteuerrecht existiert in Deutschland nicht. Der Rechtsanwender muss sich durch ein Dickicht von Verwaltungsanweisungen und Gerichtsentscheidungen arbeiten (vgl. Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 11. Aufl., Herne 2016 NWB MAAAF-05665; Schmittmann, StuB 2016 S. 73 f. NWB JAAAF-42748).
II. Verfahrensrecht
Ein verfahrensrechtlicher Rollenwechsel erfolgt, wenn das FA nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner einen Anspruch durch Anmeldung zur Tabelle geltend macht. Hat der Verwalter im Prüfungstermin der angemeldeten Forderung widersprochen, räumt das Gesetz nicht nur dem FA (§ 179 Abs. 1, § 180 Abs. 2 InsO), sondern auch dem Verwalter (§ 179 Abs. 2, § 180 Abs. 2 InsO) eine Befugnis zur Aufnahme des Rechtsstreits ein. Das FA rückt dann als Gläubiger in die Rolle des Klägers ein (so NWB XAAAF-73072, BFH/NV 2016 S. 1065 = Kurzinfo StuB 2016 S. 484 NWB OAAAF-75687, mit Anm. jh).
Der Insolvenzverwalter kann für den Insolvenzschuldner das Wahlrecht zur getrennten Veranlagung zur Einkommensteuer ausüben (so NWB LAAAF-76365, ZVI 2016 S. 364 ff. = Verbraucherinsolvenz aktuell 2016 S. 79., mit Anm. Sch...