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Umwandlungssteuer | Wertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils mit negativem Kapitalkonto
Die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG 2006 sind sowohl für jeden Gesellschafter als auch für jeden einzelnen Sacheinlagegegenstand gesondert zu prüfen. Dies gilt laut auch bei Einbringung mehrerer Mitunternehmeranteile mit positiven und negativen Kapitalkonten.
Der BFH hat damit zu einer umstrittenen Frage Stellung bezogen. Im Urteilsfall brachten die beiden zu je 50 % an zwei Mitunternehmerschaften Beteiligten ihre Mitunternehmeranteile gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine GmbH ein. Die steuerlichen Kapitalkonten der Mitunternehmer bei einer der Mitunternehmerschaften waren negativ, bei der anderen positiv. Der Gesetzeswortlaut und die Intention des Gesetzgebers lassen nach dem Verständnis des BFH keine Saldierung zu, so dass es zur Zwangsrealisierung der stille...