Gesetzgebung | Grundsteuerreform fristgemäß geplant (hib)
Die Bundesregierung will im
Zusammenwirken mit den Bundesländern dazu beitragen, dass die vom BVerfG
gesetzte Frist für eine gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer eingehalten
werden kann. Dies sichert die Regierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/7488) auf eine
Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/7062) zu.
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum gesetzt, um eine gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer zu treffen. Das für die Gemeinden wichtige Grundsteueraufkommen von jährlich rund 14 Milliarden Euro solle gesichert werden.
Einen Kabinettstermin nannte die Bundesregierung noch nicht. Die vom Bundesfinanzministerium am vorgelegten Überlegungen zur Reform der Grundsteuer würden gegenwärtig mit den Ländern intensiv diskutiert.
Aussagen zu Details seien derzeit nicht möglich, erklärt die Regierung unter Hinweis auf den Schutz des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 156 (il)
Fundstelle(n):
OAAAH-07381