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Lohn und Gehalt | Keine Lohnsteuer-Pauschalierung bei Gehaltsumwandlung
Wird im Wege einer Gehaltsumwandlung das Gehalt herabgesetzt und durch einen freiwilligen Zuschuss zum Gehalt ersetzt, ist für diesen Zuschuss keine Pauschalierung nach § 40 EStG möglich: Denn die Pauschalierung setzt nach § 40 Abs. 2 EStG voraus, dass der Zuschuss „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ geleistet wird. Dieses Kriterium ist bei einer Gehaltsumwandlung nicht erfüllt.
Das FG begründet diese Auffassung mit dem Gesetzeszweck, wonach die Umwandlung von Arbeitslohn in pauschal besteuerte Leistungen ausgeschlossen sein sollte. S. 208
Im [i]Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlter ZuschussStreitfall setzte der Arbeitgeber das Gehalt im Jahr 2011 einvernehmlich um ca. 250 € herab und gewährte dafür Zuschüsse für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie für die Internetnutzung. Auf die Zuschüsse bestand aber zunächst ein Rechtsanspruch. Ab dem