USt direkt digital Nr. 3 vom Seite 1

Wird die Rechnungsberichtigung obsolet?

Beate A. Blechschmidt | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Diese Frage stellt sich Britta Lüger in ihrem Beitrag ab der . Der EuGH hat in der Sache Vădan entschieden, dass der Vorsteuerabzug nicht allein durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens möglich ist, sofern die maßgeblichen Eingangsrechnungen nicht vorliegen. Dies entspricht der deutschen Rechtslage. Quasi beiläufig führt der EuGH in seiner Urteilsbegründung jedoch aus, dass das Vorliegen einer Rechnung nicht (mehr) zwingende Voraussetzung für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ist, sofern durch andere objektive Nachweise die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nachgewiesen werden können.

Zwar ist zweifelhaft, so Britta Lüger, ob aus dieser vorliegenden Entscheidung tatsächlich pauschal abgeleitet werden kann, dass der Besitz einer Rechnung für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs in Gänze obsolet ist. Jedoch kann bei Aufgriffen im Rahmen von Betriebsprüfungen etc. das EuGH-Urteil in Einzelfällen eine weitere positive Argumentationsgrundlage für den jeweiligen Steuerpflichtigen bieten, der nicht mehr im Besitz einer Rechnung ist, ggf. auch bei einem Verstoß gegen Buchführungspflichten. Die Hürde für die Erstattung von Vorsteuern ohne Vorlage einer Rechnung bleibt jedoch hoch.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
USt direkt digital 3 / 2019 Seite 1
NWB QAAAH-07188