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FG Rheinland-Pfalz: Ausbuchung wertlos gewordener Aktien als einkommensteuerlicher Verlust aus Kapitalvermögen
Das NWB DAAAH-05957 entschieden, dass die ersatzlose Ausbuchung endgültig wertlos gewordener Aktien durch die depotführende Bank zu einem Verlust aus Kapitalvermögen führt. Damit stellt sich das Finanzgericht gegen die Auffassung der Finanzverwaltung im Abgeltungsteuererlass (vgl. BStBl 2016 I S. 85 Rz. 60, 63) und führt die Rechtsprechung des BFH in ähnlich gelagerten Fällen konsequent fort.
Der Streitfall
Ein Kapitalanleger hatte 10.000 Stück Aktien erworben, die er im Privatvermögen gehalten hat und die in einem Bankdepot verwahrt wurden. Im Zuge eines Insolvenzverfahrens nach US-Recht teilte die depotführende Bank mit, dass die zuständige Lagerstelle die Aktien als wertlos einge...