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Verzugsverzinsung von Lohnentgeltforderungen
Verzugspauschale im Blickpunkt des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
Das BAG hat mit Jurisdiktion v. - , und zur arbeitsrechtlichen Übertragbarkeit eines pauschalen Schadensersatzes mittels Verzugspauschale höchstrichterlich entschieden und damit erhebliche Rechtssicherheit zugunsten der Arbeitgeberseite unter Klärung eines der arbeitsrechtlich strittigen Kernprobleme geschaffen.
I. Hintergrund
Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt hierbei für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Sofern es sich um Rechtsgeschäfte handelt, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§§ 288 Abs. 1 ff. BGB). Der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank beträgt aktuell unverändert - 0,88 % p. a.
Eine Vergütung ist insoweit nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Hervorzuheben ist § 11 Abs. 2 BUrlG, der dem Grunde nach für alle Arbeitnehmer gilt. Diesbezüglich ist Urlaubsentgelt grds. vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen. Ein nicht zur Vergütung zählender Aufwendungsersatz (Reiseko...