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OVG Schleswig 30.01.2019 2 LB 92/18, NWB 7/2019 S. 392

Zweitwohnungsteuer | Jahresrohmiete als Steuermaßstab gleichheitswidrig

Die Anwendung des Steuermaßstabs der sog. Jahresrohmiete bei die Erhebung von Zweitwohnungsteuern verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG).

Anmerkung:

Die Satzungen der beklagten Gemeinden müssen (rückwirkend) geändert werden. Sie bestimmen, dass sich die Zweitwohnungsteuer nach der sog. Jahresrohmiete bemisst. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass dieser Steuermaßstab zu einer ungerechtfertigten Gleichbehandlung führt, weil Zweitwohnungen trotz erheblicher Unterschiede im aktuellen Mietwert gleich hoch besteuert werden. Wie für die Grundsteuer (vgl. u. a. NWB MAAAG-80435) gelte, dass ein [i]Gebauer, NWB-EV 6/2018 S. 198zum einheitlich festgestellter Mietwert die seitdem in über 50 Jahren erfolgte differenzierte Entwicklung wertbildender Merkma...

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