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Bemessungsgrundlage der Grundsteuer verfassungswidrig – was kommt jetzt?
Entscheidung des BVerfG und alternative Modellansätze
Das BVerfG hat am , wie erwartet, die Einheitswerte als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft (1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12 NWB MAAAG-80435). Die eingetretenen Wertverzerrungen seien spätestens ab dem Jahre 2002 auch unter Berücksichtigung des erheblichen Aufwandes einer erneuten Hauptfeststellung nicht mehr zu rechtfertigen. Umso erstaunlicher ist es, dass das Gericht dem Gesetzgeber neben einer Frist bis Ende 2019 zur Verabschiedung einer neuen Regelung eine weitere Anwendung der derzeitigen Regelungen mitunter bis 2024 zugesteht. Interessant ist, neben den Gründen der Entscheidung nun, welche alternative Bemessungsgrundlage zukünftig der Grundsteuer zugrunde gelegt werden könnte. Der Beitrag gibt daher einen Überblick über den aktuellen Diskussionsstand.
Das Festhalten am Hauptfeststellungszeitpunkt 1964 führt laut BVerfG zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen, für die es keine ausreichenden Rechtfertigungen gibt.
In der ersten auf das Urteil des BVerfG folgenden Finanzministerkonferenz v. wurde deutlich, dass nach wie vor Uneinigkeit zwische...