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Umsatzsteuer | Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen
Ein Billigkeitserlass kann laut gerechtfertigt sein, wenn sich zwei Unternehmer ausgehend von den zivilrechtlichen Vereinbarungen aufgrund eines gemeinsamen Irrtums über die zutreffende steuerrechtliche Beurteilung vor höchstrichterlicher Klärung einer Streitfrage ohne Missbrauchs- oder Hinterziehungsabsicht gegenseitig Rechnungen mit unzutreffendem Steuerausweis erteilen und aufgrund der Versteuerung der jeweils zu Unrecht gesondert ausgewiesenen Steuerbeträge bei einer Gesamtbetrachtung keine Gefährdung des [i]Ebber, Unrichtiger Steuerausweis, infoCenter NWB HAAAB-14460 Steueraufkommens vorliegt.
Die Klägerin und ihre Geschäftspartner hatten sog. Sale-and-Mietkauf-back-Geschäfte getätigt und waren davon ausgegangen, dass sie jeweils gegenseitige umsatzsteuerpflichtige Lieferungen erbrachten, die sie dementspr...