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RENO Nr. 2 vom Seite 7

Streifzug durch das Jugendgerichtsgesetz

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

Nachdem der Streifzug die Familie Brecht in den vergangenen Beiträgen durch das Strafrecht „für Erwachsene“ führte, tritt Tochter Britta Brecht nachfolgend einen Streifzug durch das Jugendgerichtsgesetz an.

Einleitung

Bislang streiften Bert und Babette Brecht mit ihrer Tochter Britta und ihrem Sohn Benjamin durch das Strafgesetzbuch (StGB). Im folgenden Beitrag muss die zwischenzeitlich 18-jährige Britta erfahren, welche Folgen eine Straftat mit sich bringen kann.

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht und dient als sog. „Warnschuss“, wenn Jugendliche oder Heranwachsende eine Straftat begehen. Es soll vor allem erneuten Straftaten entgegenwirken.

Anwendungsbereich

Begeht ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender irgendwo zwischen Kindheit und Erwachsenenalter eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit einer Strafe bedroht ist, kann ggf. das Jugendgerichtsgesetz angewendet werden (§ 1 Abs. 1 JGG). Jungen Menschen soll auf diese Weise klar gemacht werden, dass die gesellschaftlichen Regeln auch für sie gelten und von ihnen zu beachten sind. Gleichzeitig soll aber vermieden werden, dass eine übermäßige Bestrafung sich schädlich auf die Entwicklung des Jugendlichen auswirkt. In der Regel fehlt es den jungen Tätern noch an d...