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Rat der EU | Aufhebung aller bilateralen Investitionsschutzabkommen unter den Mitgliedstaaten
Die EU-Mitgliedstaaten haben beschlossen, umgehend alle bilateralen Investitionsschutzabkommen untereinander aufzuheben. Investoren können sich damit nicht mehr auf solche partikularen Abkommen berufen. Die Erklärung v. ist Folge des „Achmea“ NWB SAAAG-78214. Der EuGH hatte geurteilt, dass Schiedsklauseln in den zwischen einzelnen Mitgliedstaaten (häufig vor deren EU-Beitritt) geschlossenen Investitionsschutzabkommen nicht mit Unionsrecht vereinbar sind.