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Ermäßigter Steuersatz bei Eintrittsberechtigungen für Museen
Der BFH hat zu der Frage entschieden, ob die Definition des Museums in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 4 UStG auch für § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG gilt und ob der Umstand, dass eine Ausstellung nicht unter den Begriff des Museums fällt und damit nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG dem ermäßigten Steuersatz unterworfen wird, verfassungs- und europarechtlich unbedenklich ist.
I. Leitsatz (amtlich)
Die steuersatzbegünstigte Eintrittsberechtigung für Museen erfasst auch Kunstsammlungen, die eigens für die Ausstellung zusammengestellt wurden.
II. Sachverhalt
Eine GmbH veranstaltete während der Wintermonate im Streitjahr 2010 zwei Ausstellungen mit Eisskulpturen, die von internationalen Künstlern geschaffen wurden. Die Ausstellungen konnten gegen Eintrittsgeld von der Öffentlichkeit betrachtet werden.
Die GmbH begehrte die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG. Das Finanzamt war hingegen der Auffassung, dass der Regelsteuersatz anzuwenden sei und setzte die Umsatzsteuer entsprechend fest.
Nach erfolglosem Einspruchsverfahren wies auch das Finanzgericht die Klage als unbegründet ab. Das Finanzgericht führte aus, dass die Ausstellungen nicht als Museum anzusehen seien. Zwar handele es sich bei den Eisskulpturen um Kunstgegenstände, es liege aber keine Sam...