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Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Anschlussprüfung an eine Betriebsprüfung
Ein Bedürfnis für eine zweite Anschlussprüfung kann gem. rkr. NWB ZAAAG-63999 (EFG 2017 S. 1856) zu Recht bestehen, wenn die Finanzbehörde für den Streitzeitraum klären möchte, ob der Stpfl. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit als Ingenieur bzw. einem ähnlichen Beruf erzielt. Die Abgrenzung ist nicht nur reine Rechtsfrage. Substantiierte Feststellungen zum Inhalt der Tätigkeit des Stpfl. im Streitzeitraum sind daher unverzichtbar.