Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Anschlussprüfung an eine Betriebsprüfung
Leitsatz
Ein Bedürfnis für eine zweite Anschlussprüfung kann zu Recht bestehen, wenn die Finanzbehörde für den Streitzeitraum klären
möchte, ob der Stpfl. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit als Ingenieur bzw. einem ähnlichen Beruf erzielt. Die Abgrenzung
ist nicht nur reine Rechtsfrage. Substantiierte Feststellungen zum Inhalt der Tätigkeit des Stpfl. im Streitzeitraum sind
daher unverzichtbar.
Fundstelle(n): AO-StB 2018 S. 178 Nr. 6 BB 2017 S. 2710 Nr. 46 EFG 2017 S. 1856 Nr. 23 PStR 2018 S. 59 Nr. 3 StuB-Bilanzreport Nr. 3/2019 S. 128 ZAAAG-63999