Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der neue Realteilungserlass des BMF
Erfreulicherweise [i]BMF, Schreiben v. 19.12.2018 - IV C 6 - S 2242/07/10002 NWB ZAAAH-03838 setzt das BMF mit dem neuen Schreiben vom die für die Praxis wichtigen Neuerungen aus der BFH-Rechtsprechung zur Realteilung um und wendet nun insbesondere auch das Urteil zur unechten Realteilung an.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Echte und unechte Realteilung
Als echte Realteilung gilt auch das Ausscheiden eines Mitunternehmers unter Übertragung eines Teilbetriebs, eines (Teil-)Mitunternehmeranteils an einer Tochter-Personengesellschaft oder von Einzelwirtschaftsgütern aus einer zweigliedrigen Mitunternehmerschaft und Fortführung des Betriebs durch den verbleibenden Mitunternehmer in Form eines Einzelunternehmens.
[i]Definition unechte Realteilung Aber: Scheidet ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft gegen Übertragung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens aus, die beim ausscheidenden Mitunternehmer zumindest teilweise weiterhin Betriebsvermögen darstellen, und wird diese im Übrigen von den verbleibenden Mitunternehmern als Mitunternehmerschaft fortgeführt, liegt eine „unechte“ Realteilung vor.“
II. Unechte Realteilung mit Einzelwirtschaftsgütern
[i]Echte Realteilung mit Einzelwirtschaftsgütern im Gesetz verankertDer BFH entschied, auf das Au...