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Neuerungen bei der Umsatzsteuer ab 2019
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 118Die Umsatzsteuer ist wieder in Bewegung. Unternehmen müssen sich auf neue Umsatzsteuervorschriften einstellen, die zum Teil erhebliche Änderungen der bestehenden Unternehmensabläufe erforderlich machen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Änderungen durch das UStAVermG
Die wichtigsten Änderungen im UStG durch das ehemalige „JStG 2018“, die zum in Kraft getreten sind, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vorschrift | Inhalt |
Streichung der Definition einer sonstigen Leistung im Zusammenhang mit Verwertungsgesellschaften und Urhebern | |
Neu: [i]Umsetzung der EU- Gutschein-Richtlinie§ 3 Abs. 13-15 UStG | Definition und umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen |
Neu: § 3a Abs. 5 Sätze 3-5 UStG | Neue Ortsregelungen für EU-Unternehmer, die Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronische Dienstleistungen (RFTE-Leistungen) bis 10.000 € Jahresumsatz ausführen |
Änderung der Definition des Entgeltbegriffs | |
Entgeltdefinition für bestimmte Gutscheine | |
Neue Regelung zur Rechnungserteilung für Unternehmer, die am MOSS-Verfahren teilnehmen | |
Anwendung des MOSS-Verfahrens für Drittländer | |
Neu: [i]Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Onlinehandel § 22f UStG | Neue Pflichten für Onlineplattformbetreiber im Zusammenhang mit den neuen Haftungsr... |