AfA: Ergänzungsrechnung beim Eintritt in eine
vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Leitsatz
1. Die gesamten Anschaffungskosten,
die einem Gesellschafter einer vermögensverwaltend tätigen Gesellschaft
bürgerlichen Rechts für den Erwerb der Gesellschafterstellung entstehen,
sind in einer Ergänzungsrechnung zu erfassen und auf die Wirtschaftsgüter
des Gesamthandsvermögens zu verteilen.
2. Die erfolgswirksame Auflösung
der in einer solchen Ergänzungsrechnung ausgewiesenen Anschaffungskosten
ist nicht von der Handhabung in der Gesamthandsbilanz abhängig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 6 Nr. 18 DStRE 2019 S. 675 Nr. 11 EFG 2019 S. 358 Nr. 5 EStB 2019 S. 286 Nr. 7 KÖSDI 2019 S. 21303 Nr. 7 NAAAH-05958
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 19.11.2018 - 3 K 1280/18
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.