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Unternehmensverkauf: Datenschutz höheren Stellenwert einräumen
Bei Firmenkäufen und -verkäufen müssen dem Gegenüber Informationen offengelegt werden, die dem Datenschutzrecht unterliegen. Das war schon immer so, blieb aber oft unbeachtet. Das hat sich mit der DSGVO geändert, da bei Verstößen empfindliche Strafen drohen. Ein Whitepaper der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner zeigt, welche Risiken bestehen und gibt Hinweise, wie sich Gefährdungen reduzieren lassen. Das Whitepaper „M&A und Datenschutz – Kann das gutgehen?“ ist abrufbar unter http://go.nwb.de/arruf.