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Bilanzierung | Teilwertabschreibung auf Darlehen an Tochtergesellschaft
Auf eine Darlehensforderung gegen eine Konzern-Tochtergesellschaft darf eine Teilwertabschreibung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG vorgenommen werden, wenn die Tochtergesellschaft ihr operatives Geschäft und ihre Bestandsverträge verkauft hat und der Erlös nicht für die Darlehenstilgung ausreicht. Die Teilwertabschreibung wird durch einen sog. Konzernrückhalt nicht ausgeschlossen. Der Konzernrückhalt führt nicht zu einer Werthaltigkeit, sondern bewirkt lediglich, dass der Darlehensvertrag auch ohne Besicherung einem Fremdvergleich standhalten kann, weil die Konzernbeziehung für sich betrachtet eine Sicherheit bedeutet.