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Zur Hinzurechnung transaktionsbezogener Zahlungen an Portalbetreiber von Computerreservierungssystemen
Anmerkungen zum
Im wird die gewerbesteuerliche Hinzurechnungsproblematik transaktionsbezogener Zahlungen an Portalbetreiber von Computerreservierungssystemen – kurz: CRS – unter die Lupe genommen. In seinem Leitsatz wird hierzu festgestellt, eine Zahlung an einen Plattformbetreiber, die nur für einen Vermittlungserfolg geschuldet wird, kann wie die Provision eines Handelsvertreters oder eines Handelsmaklers als Vergütung einer Dienstleistung zu würdigen sein, auch wenn der Vertrag die Begriffe „Rechteübertragung“ und „Softwarenutzung“ enthält. Derartige Entgelte eines Reiseveranstalters an den Plattformbetreiber für die Buchung von Reiseleistungen sind mithin keine Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten. Nachfolgend werden der Sachverhalt des Urteils, relevante Rechtsgrundlagen und die Entscheidungsgründe des BFH näher beleuchtet. Im Anschluss findet eine kritische Würdigung statt.
Der BFH hat sich in seiner Entscheidung vom vorrangig mit der Frage beschäftigt, ob transaktionsbezogene Zahlungen an Portalbetreiber von Computerreservierungssystemen d...