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Die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH – ein Dauerbrenner
OLG München urteilt u. a. zu Folgen der Missachtung von Zustimmungsvorbehalten
Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers kann bis auf die Anordnung der Gesamtvertretung nicht beschränkt werden. Aber im Innenverhältnis können die Gesellschafter den Geschäftsführer Beschränkungen unterwerfen. Dies wird in der Praxis oft durch Zustimmungsvorbehalte bei bedeutenden Geschäftsführungsmaßnahmen zugunsten [i]Haack, Haftung des GmbH-Geschäftsführers, infoCenter NWB AAAAD-82350 der Gesellschafter umgesetzt. Mit drei Urteilen hat sich das OLG München in 2018 mit verschiedenen Aspekten der Haftung des Geschäftsführers befasst (vgl. NWB VAAAH-03313; NWB LAAAH-03312; NWB FAAAH-03314), wobei Zustimmungsvorbehalte, aber auch das Einvernehmen des Mitgesellschafters mit Geschäftsführungsmaßnahmen sowie die Reichweite des dem Geschäftsführer eingeräumten unternehmerischen Ermessens eine Rolle gespielt haben. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Die Missachtung von Zustimmungsvorbehalten
[i]OLG München, Urteil v. 16.5.2018 - 7 U 3130/17 NWB VAAAH-03313 Die Gesellschafter können die Vornahme bestimmter Geschäftsführungsmaßnahmen von ihrer vorherigen Zustimmung abhängig machen. Was ...