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NWB Nr. 5 vom Seite 243

Solidaritätszuschlag: Freigrenze soll 2021 steigen

[i]hib, heute im Bundestag, Nr. 61/2019 v. 17.1.2019Die Freigrenze beim steuerlichen Solidaritätszuschlag soll 2021 angehoben werden. Dies teilt die Bundesregierung unter Berufung auf eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/6780 ) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/6382 ) mit. Derzeit beträgt diese Freigrenze 972 € bei Einzelveranlagung und 1.994 € bei Zusammenveranlagung (§ 3 Abs. 3 SolZG). Diese Freigrenze war zuletzt ab 2002 umgestellt und geglättet worden. Zuvor hatte sie 1.836 DM bei Einzelveranlagung (3.672 DM bei Zusammenveranlagung) betragen. Etwa sechs Millionen Steuerpflichtige würden unter die Freigrenze fallen, geht aus der Antwort hervor. Die jährlichen Steuermindereinnahmen würden auf 260 Mio. € geschätzt. Eine Anhebung der Freigrenze um 30 % würde zu jährlichen Steuermindereinnahmen von 145 Mio. € führen. Bei einer Anhebung um 50 % wären es 255 Mio. € und bei einer Verdoppelung rund 580 Mio. €.

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