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Aktuelles
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit
Am hat das Bundeskabinett den geänderten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit verabschiedet. Über den Kabinettsentwurf vom haben wir bereits in NWB Aktuelles Heft 10/2003 S. 638 berichtet.
Die Besteuerungsgerechtigkeit gebietet, dass alle Steuerpflichtigen nach Maßgabe der Steuergesetze gleichmäßig an den allgemeinen Lasten beteiligt werden. Dies stößt nach Auffassung des Bundeskabinetts in der Praxis jedoch an rechtliche und tatsächliche Grenzen. Der Gesetzentwurf soll dazu beitragen, durch eine Regelung für die Vergangenheit einen Anreiz zu bieten, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Gleichzeitig sollen die Überprüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung verbessert werden, um Steuerhinterziehung in der Zukunft zu erschweren.
Ergänzt werden diese Maßnahmen durch die EU-Zinsrichtlinie, die auch international eine verbesserte Durchsetzung der Steuergesetze ermöglichen wird. Die Richtlinie soll in Kürze in nationales Recht umgesetzt werden und 2005 in Kraft treten.
1. Einführung einer Brücke zur Steuerehrlichkeit
In der strafbefreienden Erklärung soll die Summe der nach dem und vor dem erziel...