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Grundsteuer | Aufhebung der gleich lautenden Erlasse zur vorläufigen Einheitswertfeststellung
Mit gleich lautenden Erlassen v. haben die obersten Finanzbehörden der Länder die gleich lautenden Erlasse v. (BStBl 2015 I S. 439) mit sofortiger Wirkung aufgehoben. In diesen hatten die obersten Finanzbehörden der Länder verfügt, dass Feststellungen der Einheitswerte für Grundstücke und für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich der Frage, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung des inländischen Grundbesitzes verfassungsgemäß sind, vorläufig nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO durchzuführen sind. Diese Erlasse wurden nun aufgrund der Entscheidung des (BGBl 2018 I S. 531) aufgehoben.
Mit Urteil v. - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639...