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Aktuelles
Entwurf eines Kleinunternehmerförderungsgesetzes
Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung (Kleinunternehmerförderungsgesetz - KFG) verabschiedet.
Die Bundesregierung legt damit Maßnahmen auf dem Gebiet des Steuerrechts zum Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen und zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen vor. Weitere Maßnahmen sollen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren folgen. Die Maßnahmen sind Bestandteil des ”Masterplans Bürokratieabbau” unter Federführung des Bundesministeriums des Innern. Daneben ist das Bundesministerium der Finanzen in dem Sofortprogramm des Masterplans mit dem Projekt ”Modernisierung des Lohnsteuerverfahrens” vertreten.
Im vorliegenden Gesetzentwurf wird bereits u. a. eine vereinfachte Gewinnermittlungsmöglichkeit für Existenzgründer und Kleinunternehmer geschaffen. Nach der Vereinfachungsregelung soll der Kleinunternehmer pauschal die Hälfte seiner Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abziehen dürfen. Der unter die Regelung fallende Steuerpflichtige muss lediglich seine Betriebseinnahmen...