Finanzierung verstehen
11. Aufl. 2019
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Kapitel 4. Außenfinanzierung
4.1 Beteiligungsfinanzierung
4.1.1 Begriff der Beteiligungsfinanzierung
Beteiligungsfinanzierung (Einlagenfinanzierung) ist die Zuführung von Eigenkapital durch den oder die Eigentümer, wobei die Geldmittel der Unternehmung von außerhalb zufließen. Beteiligungsfinanzierung ist also Eigen- und Außenfinanzierung zugleich. Sie findet stets bei Gründung einer Unternehmung statt, aber auch später im Rahmen von Kapitalerhöhungen.
Im Hinblick auf die Mittel der Beteiligungsfinanzierung lassen sich unterscheiden:
Geldeinlagen (kein Bewertungsproblem),
Sacheinlagen (Bewertungsproblem),
Rechte (Bewertungsproblem).
Hinsichtlich der Personen, die das Eigenkapital aufbringen, existieren zwei Möglichkeiten:
Die bisherigen Gesellschafter erhöhen ihre Einlage.
und/oder
Neue Gesellschafter treten durch ihre Einlagen in den Kreis der bisherigen Gesellschafter.
Der Kapitalgeber erhält bei der Beteiligungsfinanzierung grundsätzlich ein Anspruchsrecht am Gewinn, am Vermögen und am Liquidationserlös. Er ist daneben Mitträger des Unternehmensrisikos, das je nach Rechtsform auch auf die Höhe der Einlage beschränkt sein kann. Daneben erlangt der Kapitalgeber Informations-, Mitsprache...