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Steuerliche Behandlung von Sachausschüttungen
BFH klärt mehrere Grundsatzfragen
[i]BFH, Urteil v. 11.4.2018 - I R 34/15 NWB TAAAG-99272 Von einer Sachausschüttung (häufig auch Sachdividende oder Naturaldividende genannt) spricht man, wenn die Gewinnausschüttung in Form von „Sachen“ erfolgt. Spätestens seit dem Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität v. (BGBl 2002 I S. 2681 – Transparenz- und Publizitätsgesetz) sind Sachausschüttungen gesellschaftsrechtlich geregelt und grundsätzlich zulässig. Trotzdem ist eine Reihe gesellschaftsrechtlicher Probleme ungeklärt geblieben. Hinzu haben sich bedeutende steuerrechtliche Fragen gesellt, die in der Vergangenheit kontrovers diskutiert wurden und nunmehr im Zentrum des Besprechungsurteils des NWB TAAAG-99272 [i]Zu den bilanziellen Besonderheiten s. Endert, BBK 1/2017 S. 15stehen. Nach der Erörterung der Entscheidungsgründe beschäftigt sich der Beitrag mit weiteren praxisrelevanten Fragen im Kontext der Sachausschüttung.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Vorliegen einer Sachausschüttung und Problemstellung
[i]Gehrmann, Gewinnausschüttung, infoCenter NWB MAAAB-05664 Gewinne werden regelmäßig in Geld ausgeschüttet. Zwingend ist dies jedoch nicht. Nach § 58 Abs. 5 AktG kann bei einer Aktiengesellschaft die Hauptversammlung auch eine Sachausschüttung beschließen, sofern die Satzung dies vorsieht. Nach § 174 Abs. 2 Nr. 2 AktG ist in diesem Fal...