Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Limited | Nachtragsliquidation für im Ausland gelöschte Gesellschaft
Verliert eine Gesellschaft ausländischen Rechts infolge Löschung im nationalen Register ihres Heimatlands ihre Rechtsfähigkeit, besteht sie für ihr in Deutschland belegenes Vermögen aber selbst dann fort, wenn dieses nur der Liquidation dient. Zur Bewältigung von Abwicklungsmaßnahmen einer ursprünglich körperschaftlich strukturierten (Rest-) Gesellschaft kann deshalb auch die Bestellung eines Nachtragsliquidators gehören (vgl. auch NWB AAAAG-38118).
[i]Zur Limited mit deutschem Verwaltungssitz Bisle, NWB 50/2018 S. 3753Im Fall eines „harten Brexit“ wäre für die UK-Limited mit inländischem Verwaltungssitz (wieder) die Sitztheorie einschlägig mit der Folge, dass eine Löschung derselben im nationalen Register keinen Einfluss auf den Fortbestand der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft (me...