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Aktuelles
Steuerliche Erleichterungen für Hochwasseropfer
Das (s. NWB EN-Nr. 880/2002) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Rahmenkatalog für steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch Naturkatastrophen verursachten Schäden bekannt gemacht. Die vom jetzigen Hochwasser betroffenen Länder können im Rahmen dieses Katalogs die gebotenen steuerlichen Maßnahmen treffen. In Betracht kommen können insbesondere:
Steuerstundungen,
Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen,
Herabsetzung von Vorauszahlungen,
erleichterter Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen,
keine nachteiligen Folgerungen bei Verlust bzw.Vernichtung von Buchführungsunterlagen,
Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Gebäuden,
Sonderabschreibungen bei Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter,
Bildung von Rücklagen für Ersatzbeschaffungen,
bei Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach § 13a EStG ermittelt wird, Erlass der aus dem Ansatz des Grundbetrags und der Zuschläge für Sondernutzungen sich ergebenden Einkommensteuer,
sofortiger Abzug der Aufwendungen für den Wiederaufbau zerstörter Obstbaubestände als Betriebsausgaben,
Aufwendungen für die Bese...