Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ablösezahlung für Besserungsscheine als unselbständiger Bestandteil des Veräußerungspreises i. S. von § 17 Abs. 2 EStG
Die Ablösezahlung für Besserungsscheine ist unselbständiger Bestandteil des Veräußerungspreises i. S. von § 17 Abs. 2 EStG, wenn bei der Kapitalgesellschaft bis zum Zeitpunkt der Veräußerung ihrer Geschäftsanteile kein Besserungsfall eingetreten ist und die Ablösung nur dazu diente, dem Erwerber die Gewinnmöglichkeiten aus den Geschäftsanteilen an der Kapitalgesellschaft auf Dauer lastenfrei zu übertragen (Bezug: § 3 Nr. 40 Buchst. c, § 3c Abs. 2, § 17 Abs. 1, Abs. 2 EStG; § 133, § 157 BGB).
(1) Nach § 17 Abs. 1 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft qualifiziert beteiligt war und er die Beteiligung in seinem Privatvermögen hielt. Veräußerungsgewin...