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Aktuelles
Schadensersatz bei unerwünschter Faxwerbung
Ein mehr und mehr um sich greifender Auswuchs des Wirtschaftslebens ist es, unaufgefordert Werbung per Fax zuzusenden. Inzwischen beschäftigen sich auch die Gerichte damit. Erste Entscheidungen machen deutlich, dass man dieser Unsitte nicht wehrlos ausgeliefert ist.
Die Zusendung von Werbematerial per Fax ohne Einverständnis des Empfängers an eine Firma stellt einen Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG dar (KG, CR 1994 S. 676; OLG Stuttgart, NJW 1995 S. 1098; anders aber für eine Zusendung an einen Rechtsanwalt: OLG Köln, K&R 1998 S. 552) und beinhaltet einen unzulässigen Eingriff in das Recht am ausgeübten Gewerbebetrieb, weil hierdurch die bestimmungsgemäße Funktion des Telefaxgeräts beeinträchtigt wird (AG Frankfurt a. M., Urt. v. - 32 C 2106/01 - 72; a. A. LG Kiel, MDR 2000 S. 1331). Werbefaxe blockieren unzulässigerweise das Faxgerät einer Firma und beeinträchtigen damit deren internen Ablauf. Entsprechendes gilt auch für die unverlangte Zusendung von Werbe-E-Mails (LG Traunstein, NJW-CoR 1997 S. 494; LG Berlin, MMR 199...