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Aktuelles
Eintragung der Steuerklasse II auf der Lohnsteuerkarte
Nach § 32 Abs. 7 Satz 6 EStG i. d. F. des Zweiten Gesetzes zur Familienförderung v. (BGBl 2001 I S. 2074) kann der Haushaltsfreibetrag - und damit die Steuerklasse II - vom Kalenderjahr 2002 an nur für Steuerpflichtige gewährt werden, bei denen die Voraussetzungen für den Abzug des Haushaltsfreibetrags bereits im Veranlagungszeitraum 2001 vorgelegen haben (s. NWB F. 6 S. 4263). Danach darf Elternteilen, bei denen die Voraussetzungen für den Abzug des Haushaltsfreibetrags im Jahr 2002 erstmals eintreten, die Steuerklasse II nicht mehr bestätigt werden.
Diese Unterscheidung zwischen Altfällen und Neufällen soll wieder aufgegeben werden. Dies sieht ein Gesetzesantrag der Bundesregierung vor. Damit könnten auch Alleinerziehende, die die Voraussetzungen für den Haushaltsfreibetrag erst in 2001 oder später erfüllen, die Einstufung in die Steuerklasse II erhalten. Im Wege von Änderungsanträgen zur geplanten Neufassung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes sollen die Regelungen zum Haushaltsfreibetrag bzw. zur Steuerklasse II nun dahingehend geändert werden, dass der (reduzierte) Haushaltsfreibetrag bzw. die Steuerklasse II auch in Neufällen gewährt wird.
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