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Aktuelles
Teilrevision des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens
Zur Änderung des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am in Bern ein Revisionsprotokoll unterzeichnet worden. Das Revisionsprotokoll sieht vornehmlich die völlige Freistellung bestimmter grenzüberschreitender Dividenden von der Quellenbesteuerung vor (sog. Nullsatz). Der Nullsatz wird für Dividenden aus zwischengesellschaftlichen Beteiligungen von mindestens 20 v. H. am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft gewährt. Er gilt für Dividenden, die ab dem Jahr 2002 fällig werden. Die Schweiz hat sich verpflichtet, diese Dividenden künftig wie Deutschland an der Quelle steuerlich zu entlasten und hierzu ein entsprechendes Verfahren nach Inkrafttreten des Revisionsprotokolls einzuführen.
Mit dem Revisionsprotokoll wird außerdem der Austausch von Informationen, der im deutsch-schweizerischen Verhältnis bisher auf den Bereich zur richtigen Anwendung des Abkommens beschränkt ist, auf den Auskunftsaustausch zur Durchsetzung innerstaatlichen Rechts bei Steuerbetrugsdelikten erweitert. Nach dem Revisionsprotokoll gilt als Betrugsdelikt ein b...