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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 203/17

Gesetze: EStG § 62 ; EStG § 1 Abs. 3; AO § 8

Kindergeld: Anforderungen an den Nachweis eines inländischen Wohnsitzes und inländischer Einkünfte

Leitsatz

1. Gem. § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b i. V. m. § 1 Abs. 3 EStG besteht ein Anspruch auf Kindergeld nur in den Monaten des betreffenden Kalenderjahres, in denen der Anspruchsberechtigte inländische Einkünfte i. S. des § 49 EStG erzielt hat. Aufgrund der kindergeldspezifischen monatsbezogenen Betrachtungsweise ist bei Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit gemäß § 15 EStG eines nach § 1 Abs. 3 EStG veranlagten Kindergeldberechtigten auf die ausgeübte inländische Tätigkeit abzustellen.

2. Erforderlich für den Nachweis von inländischen Einkünften gem. § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b i. V. m. § 1 Abs. 3 EStG ist grundsätzlich die Vorlage von Rechnungen unter Angabe der jeweiligen Tätigkeit und des jeweiligen Leistungszeitraums sowie der Nachweis des Zuflusses des in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbetrages. Gegebenenfalls ist auch noch eine Bestätigung des bzw. der jeweiligen Auftraggeber vorzulegen. Dies gilt insbesondere, wenn sich aus den Rechnungen nur ein einziger Auftraggeber ergibt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAH-04832

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 06.11.2018 - 6 K 203/17

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