Kindergeld: Anforderungen an den Nachweis
eines inländischen Wohnsitzes und inländischer Einkünfte
Leitsatz
1. Gem. § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst.
b i. V. m. § 1 Abs. 3 EStG besteht ein Anspruch auf Kindergeld nur
in den Monaten des betreffenden Kalenderjahres, in denen der Anspruchsberechtigte
inländische Einkünfte i. S. des § 49 EStG erzielt hat. Aufgrund der
kindergeldspezifischen monatsbezogenen Betrachtungsweise ist bei
Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit gemäß § 15 EStG eines nach
§ 1 Abs. 3 EStG veranlagten Kindergeldberechtigten auf die ausgeübte
inländische Tätigkeit abzustellen.
2. Erforderlich für den Nachweis
von inländischen Einkünften gem. § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b i.
V. m. § 1 Abs. 3 EStG ist grundsätzlich die Vorlage von Rechnungen
unter Angabe der jeweiligen Tätigkeit und des jeweiligen Leistungszeitraums
sowie der Nachweis des Zuflusses des in der Rechnung ausgewiesenen
Zahlungsbetrages. Gegebenenfalls ist auch noch eine Bestätigung
des bzw. der jeweiligen Auftraggeber vorzulegen. Dies gilt insbesondere,
wenn sich aus den Rechnungen nur ein einziger Auftraggeber ergibt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): YAAAH-04832
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 06.11.2018 - 6 K 203/17
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