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Grundsätze der Option von steuerfreien Umsätzen zu steuerpflichtigen Umsätzen nach § 9 UStG
Nach § 9 UStG ist es einem Unternehmer möglich, bestimmte Umsätze, die steuerfrei ist, als steuerpflichtig zu behandeln. Doch warum sollte ein steuerfreier Umsatz als steuerpflichtig behandelt werden? Diese Frage ist durchaus berechtigt. Warum sollte jemand 19 % Umsatzsteuer bezahlen, wenn er diese „sparen“ könnte? Der Grund wird mit dem folgenden Beispiel 1 deutlich.
Ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer aus Bremen erwirbt von einem Unternehmer aus Hamburg eine Lagerhalle in Bremerhaven.
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ohne Option
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mit Option
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Wert der Immobilie | 150.000 € | 150.000 € |
anteilige Umsatzsteuer | 0 € | 28.500 € |
Notarkosten | 1.500€ | 1.500 € |
anteilige Umsatzsteuer | 285 € | 285 € |
Rechnungsbeträge
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151.785 €
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180.285 €
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Vorsteuerabzug aus der Immobilie | 0 € | 28.500 € |
Vorsteuerabzug aus Notarrechnung | 0 € | 285 € |
Gesamtkosten
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151.785 €
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151.500 €
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Das Beispiel zeigt, dass die Anwendung einer Steuerbefreiung auf einen Umsatz für einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer von Nachteil sein kann. In der Unternehmerkette kann diese Folge dadurch vermieden werden, dass zur Erhaltung des Vorsteuerabzugs von der Steuerbefreiung kein Gebrauch gemacht wird, ein Umsatz also durch Option steuerpflichtig behandelt wird.
„Vorsteuerabzug...