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NWB AKTUELLES 49/2001
Vertrauensschutz bei der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen bei geringfügig Beschäftigten
Mit Urt. v. - S 24 KR 125/00 hat - soweit ersichtlich erstmals - das SG Gelsenkirchen den Beitragsbescheid eines Sozialversicherungsträgers über die Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen aus Gründen des Vertrauensschutzes aufgehoben. Im entschiedenen Fall erhielten die bei der Klägerin beschäftigten Reinigungskräfte einen Stundenlohn von 10 DM, obwohl ihnen nach dem allgemeinverbindlich erklärten Lohntarifvertrag für den Einzelhandel in NRW im betreffenden Zeitraum ein Stundenlohn von 16,93 DM sowie Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen zustanden. Im Rahmen der Schlussbesprechung einer Betriebsprüfung am wurden die Klägerin und ihr Steuerberater auf diesen Sachverhalt sowie die Rechtsprechung des BSG zum sog. Entstehungsprinzip im Bereich der Sozialversicherung hingewiesen.
Auch das SG legte seiner Entscheidung diese Rechtsprechung zugrunde, wies die Klage dennoch ab, da der sowohl im Steuerrecht als auch im Beitragsrecht der Sozialversicherung geltende Grundsatz von Treu und Glauben es erfordere, dass der für die Beitragsabführung in Dienst genom...