Kay-Michael Wilke, Petra Karl, Jörg Tietz, Jörg-Andreas Weber

Fallsammlung Internationales Steuerrecht

13. Aufl. 2019

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69705-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65913-3

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Fallsammlung Internationales Steuerrecht (13. Auflage)

Kapitel 5: OECD-Musterabkommen

Fall 48

Persönlicher Geltungsbereich und Personengesellschaften (Art. 1, 3, 4 OECD-MA)
Sachverhalt

Daniel Bauer, wohnhaft in Frankfurt, ist Kommanditist der Bauer GmbH & Co. KG, Darmstadt, die Luftballons und deren Zubehör herstellt. Die KG unterhält in Wien eine Betriebsstätte.

Frage

Ist die KG für das DBA-Österreich abkommensberechtigt?

1. Abwandlung

Die Betriebsstätte befindet sich in Brüssel / Belgien.

2. Abwandlung

Die Betriebsstätte befindet sich in Paphos / Republik Zypern.

3. Abwandlung

Die Betriebsstätte befindet sich in Valletta / Malta.

Lösung

Das OECD-MA und ihm folgend die Mehrzahl der deutschen DBA gewähren einen Abkommensschutz „Personen, die in einem … oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind“. Der Ausdruck „Person“ wird in Art. 3 Abs. 1 Buchst. a) OECD-MA erläutert; danach fallen auch „alle anderen Personenvereinigungen“ unter diesen Begriff und somit nach deutscher Lesart auch die KG und weitere Personengesellschaften wie z. B. OHG, GbR.

In Art. 4 OECD-MA wird der Begriff „Ansässige Person“ definiert. Nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 OECD-MA muss die Person selbst aufgrund verschiedener, im Abkommen aufgeführter Merkmale steuerpflichtig sein: Die Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie nach dem Recht dieses Staates dort aufgrund ihr...

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