Bauträger erhalten Zinsen zur Umsatzsteuer
Willkommen im neuen Jahr! – Ich hoffe, Sie sind gut ins neue Jahr gestartet und hatten etwas Zeit und Ruhe, um die Feiertage zu genießen.
Bei der Umsatzsteuer ist von Ruhe jedoch nicht viel zu spüren – so startet das neue Jahr mit einem Paukenschlag für die Bauträger. Für die Verfahren V R 3/18, V R 7/18 sowie V R 8/18 waren für Donnerstag, die Termine für die mündliche Verhandlung anberaumt. Diese Termine haben nicht stattgefunden und sind ersatzlos aufgehoben.
Mehr dazu erfahren Sie im NWB Expertenblog im Beitrag von Robert Hammerl. Er geht davon aus, dass die Rücknahme der drei Revisionen nur dazu führen kann, dass eine entsprechende bundeseinheitliche Regelung zur Verzinsung folgt. Nachdem im Verfahren V R 49/17 an den Änderungsantrag des Bauträgers keine weiteren Voraussetzungen geknüpft worden sind, bleibt auch für die gesetzlich vorgesehene Verzinsung kein Spielraum. Erstattungsansprüche sind zu verzinsen. Nicht mehr und nicht weniger …
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
USt direkt digital 1 / 2019 Seite 1
GAAAH-04530