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NWB AKTUELLES 2/2001
Einführung einer Entfernungspauschale zum
Der Bundesrat hat am dem vom Deutschen Bundestag auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses geänderten Gesetzentwurf zur Einführung einer Entfernungspauschale zugestimmt. Inzwischen ist das Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale v. im BGBl 2000 I S. 1918 verkündet worden. Danach werden ab die gesetzlichen Kilometer-Pauschbeträge in Höhe von 0,70 DM (Kfz) und 0,33 DM (Motorrad und Motorroller) je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in eine verkehrsmittelunabhän-S. 69gige Entfernungspauschale in Höhe von 0,70 DM für die ersten 10 Kilometer und 0,80 DM für jeden weiteren Kilometer umgewandelt. Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 10 000 DM begrenzt. Ein höherer Betrag als 10 000 DM kann aber geltend gemacht werden, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder einen ihm zur Nutzung überlassenen Pkw für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt.
Für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist eine Entfernungspauschale von 0,80 DM ab dem ersten Kilometer anzusetzen.
Höhere Aufwendungen, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln en...