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Beitragsberechnung in der Gleitzone - Sozialversicherungsrechtlicher Einstiegsbereich ab 1.7.2019
Umsetzung in der Praxis
Die Vorschriften über die Beitragsberechnung in der sog. Gleitzone wurden vom Gesetzgeber weiterentwickelt. Das ursprünglich für den vorgesehene Inkrafttreten wurde auf der Zielgeraden des Gesetzgebungsverfahrens auf den verschoben. Zeit genug, um sich mit den neuen Regelungen ausreichend vertraut zu machen. Der Beitrag stellt neben den Grundzügen auch häufig vorkommende Praxisfragen vor, die durch zahlreiche Berechnungsbeispiele veranschaulicht werden.
I. Von der Gleitzone zum Übergangsbereich
1. Erste Einführung im Jahr 2003
Mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom (BGBl I 2002 S. 4621) wurde im Zusammenhang mit der Anhebung der Arbeitsentgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungen auf (damals) monatlich 400 € mit Wirkung zum erstmals eine sog. Gleitzonenregelung bei der Beitragsberechnung eingeführt. Mit der Regelung sollten Anreize für eine Arbeitsaufnahme im sog. Niedriglohnsektor geschaffen werden, indem nunmehr bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze und dem damit verbundenen Eintritt der Sozialversicherungspflicht ein sprunghafter Anstieg auf den vollen Sozialversicherungsbeitrag vermieden wurde (= progressiver „gl...