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NWB AKTUELLES 27/2001
Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe zugestimmt. Damit können Maßnahmen in Kraft treten, die im Wesentlichen der illegalen Beschäftigung und der damit einhergehenden Vernichtung von Arbeitsplätzen entgegenwirken sollen.
Das Gesetz, das auf eine Initiative des Bundesrates zurückgeht, sieht insbesondere vor, dass Leistungsempfänger bzw. Auftraggeber verpflichtet werden, von der Vergütung einen Steuerabzug in Höhe von 15 v. H. für Rechnung des Leistenden vorzunehmen. Dieser Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden, wenn der die Bauleistungen Ausführende dem Auftraggeber eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt oder etwa Bauleistungen an (private) Vermieter mit ausschließlich umsatzsteuerfreien Umsätzen von jährlich nicht mehr als 15 000 Euro ausgeführt werden; in sonstigen Fällen gilt eine Bagatellgrenze von 5 000 Euro. Das Finanzamt soll die Freistellungsbescheinigung erteilen, wenn der Leistende bislang zuverlässig seine steuerlichen Pflichten erfüllt hat. Grundsätzlich ist die Haftung des Leistungsempfängers/Auftraggebers für einen nich...