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Die Gesetzentwürfe zum Brexit aus umwandlungssteuerlicher Sicht
Der Austritt Großbritanniens – geordnete Abspaltung oder Konfusion?
Mit dem Austritt aus der EU wird das Vereinigte Königreich auch steuerlich zu einem Drittstaat. Die damit verbundenen umwandlungssteuerlichen Konsequenzen sowie die von der Bundesregierung getroffenen legislativen Vorbereitungsmaßnahmen sowohl für den Fall eines „harten Brexit“ ohne Austrittsabkommen als auch für den Fall eines Austrittsabkommens mit Übergangsphase sind Gegenstand dieses Beitrags.
Nach dem Brexit werden sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für Umwandlungen unter Beteiligung britischer Steuerpflichtiger deutlich verschlechtern.
Für den Fall eines Austrittsabkommens stellt das Brexit-Übergangsgesetz während der Übergangszeit für sämtliche Bereiche des Bundesrechts den Status quo sicher.
Mit zwei weiteren Gesetzen verschafft die Bundesregierung den vom Brexit betroffenen Unternehmen zusätzliche Umwandlungsmöglichkeiten zur Vorbereitung auf den Brexit.
I. Einführung
[i]Durch den Brexit wird Großbritannien DrittstaatAm unterrichtete das Vereinigte Königreich den Europäischen Rat von seiner Absicht, aus der EU auszutreten und leitete damit offiziell das Austrittsverfahren nach Art. 50 EUV ein. Damit endet die EU-Mitgliedschaft Großbritanniens vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung zwischen Rat und Verei...