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NWB AKTUELLES 16/2001
Geplante Änderungen bei der erbschaftsteuerlichen Grundbesitzbewertung ab 2002 - Aktuelle Gesetzesinitiativen -
I. Vorbemerkung/Ausgangslage
Mit dem Jahressteuergesetz 1997 vom (BGBl 1996 I S. 2049) wurde die erbschaft- und schenkungsteuerliche Immobilienbewertung rückwirkend zum auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt und die sog. Bedarfsbewertung (§ 138 Abs. 5 Satz 1 BewG) eingeführt. Nach derzeit geltendem Recht wird Grundbesitz (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen) für Zwecke der ErbSt und SchenkSt - mit Wirkung auch für grunderwerbsteuerliche Zwecke (§ 8 Abs. 2 GrEStG) - mit dem Grundbesitzwert (Bedarfswert) angesetzt, der weit davon entfernt ist, den Verkehrswert abzubilden. Danach werden unbebaute Grundstücke mit den um 20 v. H. ermäßigten Bodenrichtwerten vom (Wertverhältnisse) bewertet. Für bebaute Grundstücke ist regelmäßig ein Ertragswertverfahren einschlägig, das - unabhängig von der Grundstücksart - durch die Anwendung eines Vervielfältigers auf die Jahresmiete gekennzeichnet ist. Korrekturen des sich hieraus ergebenden Ausgangswerts schlagen sich zum einen in der Alterswertminderung, zum anderen in einer Zuschlagsregelung für Ein- und Zweifamilienhäuser nieder.
Nach § 138 Abs. 4 BewG können die Wertverh...