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Steuerbarer Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen Preisgeldern?
Der zur Steuerbarkeit der Teilnahme an einem Pferderennen bei Zahlung eines platzierungsabhängigen Preisgeldes an einen Eigentümer entschieden und damit seine bisherigen Rechtsprechungsgrundsätze in Folge unionsrechtlicher Jurisdiktion aktualisiert.
I. Leitsatz (amtlich)
Die Teilnahme an einem Wettbewerb (Pferderennen) ist nicht steuerbar, wenn dem Eigentümer der Pferde als Gegenleistung lediglich ein platzierungsabhängiges Preisgeld gezahlt wird (anders noch , BStBl 1972 II S. 556).
II. Sachverhalt
Der Kläger und Revisionskläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der J-GmbH. Unternehmensgegenstand dieser war der Kauf und Verkauf sowie die Ausbildung von Pferden und die Förderung talentierter Reiter für den Spitzensport. Die J-GmbH ist ferner berechtigt, alle Geschäfte durchzuführen, die im Interesse der Gesellschaft liegen. Alleinige Gesellschafterin der J-GmbH ist A, alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer waren in den Streitjahren W und K.
In Folge einer Umsatzsteuersonderprüfung ging die Finanzverwaltung davon aus, dass Vorsteuerbeträge in der Unternehmensaufbauphase Repräsentationsaufwand darstellen und daher...