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Änderungen zum Jahreswechsel 2019 und Ausblick
Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben und auslaufende Übergangsregelungen zur Umsetzung jüngerer Rechtsprechung
Die Umsatzsteuer unterliegt einem ständigen Wandel. Insofern verwundert es nicht, dass auch zum jüngsten Jahreswechsel einige wichtige Änderungen erfolgt sind, die es zu beachten gilt. Der Beitrag gibt darüber hinaus einen Ausblick auf die in 2019 erwartete Gesetzgebung.
I. „JStG 2018“ – Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
1. Gutscheine
Bereits im Jahr 2016 wurde auf EU-Ebene eine Neuregelung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen beschlossen (Richtlinie (EU) 2016/1065 des Rates v. ), u. a. um Doppel- und Nichtbesteuerung zu vermeiden. Deutschland kommt nunmehr fristgerecht seiner Verpflichtung nach, das nationale Gesetz entsprechend anzupassen.
Zu unterscheiden ist zukünftig zwischen zwei Arten von Gutscheinen (vgl. § 3 Abs. 13 bis 15 UStG):
Beim Einzweckgutschein stehen Ort und Steuersatz der im Gutschein verbrieften Leistung bereits bei Ausgabe des Gutscheins fest (Beispiel: Kinovorführung im Inland, 7 %). Die entgeltliche Übertragung (Ausgabe bzw. Weiterverkauf) gilt als Erbringung der verbrieften Lieferung bzw. Leistung.
Beim Mehrzweckgutschein steht die Steuer im Zeitpunkt der Ausgabe...