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Verdeckte Einlagen in das Vermögen einer Kapitalgesellschaft
Überblick über die ertragsteuerlichen Folgen
Die [i]Dorn, Ubg 2018 S. 636Steuerfolgen der verdeckten Einlage ergeben sich aus einem Zusammenspiel unterschiedlicher Normen des Einkommensteuergesetzes in Abhängigkeit davon, ob ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens oder des Privatvermögens in das Vermögen der Kapitalgesellschaft eingelegt wird und danach, ob der einlegende Gesellschafter die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft im Privat- oder Betriebsvermögen hält. Dabei zeigt sich, dass insbesondere § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG über den engen Anwendungsbereich hinaus entsprechend zur Anwendung kommen muss, wenngleich eine direkte Anwendbarkeit dieser Regelung und von § 6 Abs. 6 Satz 3 EStG auch bei der Einlage von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens und/oder bei Belegenheit der Beteiligung im Privatvermögen wünschenswert wäre. Der nachfolgende Beitrag analysiert die Steuerfolgen der verdeckten Einlage in den jeweiligen Sachverhaltsgestaltungen unter Berücksichtigung der anzuwendenden Normen und deren Anwendungsfragen und -probleme im Einzelnen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Hintergrund
[i] Gehrmann, Verdeckte Einlage, infoCenter NWB AAAAA-88454 Gesellschafter können einlagefähige Wirtschaftsgüter nicht nur offen, sondern auch verdeckt in die Kapitalgesellschaft einlegen, an welcher sie beteiligt sind. Die S. 132Steuerfolgen d...