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Umsatzsteuer | Umsätze von Heileurythmisten
Das BMF hat zur Steuerbefreiung der Umsätze von Heileurythmisten nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG Stellung genommen ( NWB PAAAH-01439).
Hintergrund: Der NWB ZAAAG-60389 (Kurzinfo StuB 2017 S. 874 NWB LAAAG-62342) entschieden, dass sich der Nachweis der erforderlichen Berufsqualifikation aus der Zulassung des Heileurythmisten zur Teilnahme an den Verträgen zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach §§ 140a ff. SGB V ergeben kann. Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf sämtliche heileurythmische Heilbehandlungsleistungen des Leistungserbringers.
Dementsprechend hat das BMF insbesondere Abschnitt 4.14.4 Abs. 12 Nr. 2 UStAE angepasst. Hier heißt es nun: „Heileurythmistinnen und Heileurythmisten ( NWB CAAAB-43704, BStBl 2005 II S. 316); etwas anderes...